Unverzichtbar: Der Energieausweis


Schnell und einfach erstellen - sofort verfügbar

Rechtlich auf der sicheren Seite

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wenn Sie uns beauftragen, unterstützen wir Sie natürlich auch bei sämtlichen Details, die den Energieausweis betreffen.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er wird erstellt, indem die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner oder Nutzer des Gebäudes ausgewertet werden, z. B. aus den Strom- und Heizkostenabrechnungen. Der Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den tatsächlichen Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Welchen Energieausweis benötige ich?

ANZAHL WOHNEINHEITEN BAUJAHR BIS 1977 BAUJAHR AB 1977 NEUBAU
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis* Frei wählbar Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Frei wählbar Frei wählbar Bedarfsausweis
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Beispiel: Sie haben Ihr Haus 1974 gebaut und 2001 energetische Maßnahmen durchgeführt, die belegbar sind. Dann reicht hier auch ein Verbrauchsausweis.
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Vorgeschrieben bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie

Ein gültiger Energieausweis ist rechtlich vorgeschrieben beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.

Allen Immobilienbesitzern bieten wir ein Online-Tool zur Erstellung des Energieausweises an. Mit nur wenigen Mausklicks und den wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie wird der Energie­wert berechnet und Ihr Energieausweis erstellt.

Wenn Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, übernehmen wir die Kosten eines Verbrauchsausweises für Sie, wenn Sie diesen über unser Online-Tool beauftragen.

Zu jedem Energieausweis erhalten Sie auf Wunsch außerdem eine kostenlose Wertanalyse Ihrer Immobilie von uns.
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Sopart Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
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