Gebäudemodernisierungsgesetz: Neustart der Heizungsregeln ab 2026
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in der öffentlichen Diskussion häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet wird, steht vor einer grundlegenden Überarbeitung. Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, das bestehende Regelwerk nicht einfach fortzuschreiben, sondern unter einem neuen Namen und mit veränderter Systematik neu aufzusetzen. Künftig soll es Gebäudemodernisierungsgesetz heißen.
Der formale Gesetzgebungsprozess soll Anfang 2026 beginnen. Bis dahin werden derzeit die inhaltlichen Eckpunkte ausgearbeitet. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen deutlich zu vereinfachen, mehr technologische Wahlfreiheit zu ermöglichen und zugleich die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor einzuhalten.
Der formale Gesetzgebungsprozess soll Anfang 2026 beginnen. Bis dahin werden derzeit die inhaltlichen Eckpunkte ausgearbeitet. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen deutlich zu vereinfachen, mehr technologische Wahlfreiheit zu ermöglichen und zugleich die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor einzuhalten.
Hintergrund: Warum das Gesetz neu aufgesetzt wird
Das aktuell geltende GEG war eines der umstrittensten energiepolitischen Projekte der letzten Legislaturperiode. Insbesondere die Regelung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sorgte für große Verunsicherung bei privaten Eigentümern, Investoren und der Wohnungswirtschaft. Kritisiert wurden vor allem die hohe Komplexität, mangelnde Verständlichkeit und der Eindruck eines faktischen Zwangs zu bestimmten Heiztechnologien.
Die Koalition will diese Akzeptanzprobleme adressieren, ohne die grundsätzliche Zielrichtung - eine deutliche Reduzierung der COissionen im Gebäudebereich - infrage zu stellen..
Die Koalition will diese Akzeptanzprobleme adressieren, ohne die grundsätzliche Zielrichtung - eine deutliche Reduzierung der COissionen im Gebäudebereich - infrage zu stellen..
Zeitplan der Reform
Bis Ende Januar 2026 sollen die politischen Eckpunkte für das neue Gesetz vorliegen. Die Kabinettsbefassung ist für Februar 2026 vorgesehen. Parallel steht Deutschland unter Zeitdruck, da bis Mai 2026 europäische Vorgaben zur energetischen Sanierung national umgesetzt werden müssen. Diese EU-Vorgaben setzen den Rahmen für die weitere Ausgestaltung.
Was sich voraussichtlich ändern soll
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll:
- technologieoffener werden (keine faktische Vorfestlegung auf einzelne Heizsysteme),
- flexibler auf unterschiedliche Gebäudetypen und Bestandssituationen reagieren,
- einfacher und verständlicher formuliert sein,
- stärker auf die tatsächlich erreichbare CO₂-Einsparung abstellen.

65-Prozent-Regel: Abschaffung oder Anpassung?
Die zentrale Streitfrage bleibt die 65-Prozent-Vorgabe. Während eine komplette Streichung politisch diskutiert wird, gilt als wahrscheinlich, dass die Regel inhaltlich angepasst, aber nicht ersatzlos aufgehoben wird. Statt starrer Vorgaben könnten künftig Zielwerte für CO₂-Reduktion im Vordergrund stehen.
Wichtig für Eigentümer:
Bereits bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein sofortiger Austausch ist nicht vorgesehen. Für Neubauten und größere Sanierungen werden weiterhin Vorgaben gelten, allerdings mit mehr Spielraum bei der Umsetzung.
Wichtig für Eigentümer:
Bereits bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein sofortiger Austausch ist nicht vorgesehen. Für Neubauten und größere Sanierungen werden weiterhin Vorgaben gelten, allerdings mit mehr Spielraum bei der Umsetzung.
Rolle der Förderung
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch soll grundsätzlich fortgeführt werden. Insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen sollen weiterhin hohe Zuschüsse erhalten können. Gleichzeitig wird diskutiert, die Förderung künftig gezielter und effizienter einzusetzen und stärker zu differenzieren.
Für Eigentümer bedeutet das: Förderprogramme bleiben ein zentrales Instrument, könnten aber stärker an individuelle Voraussetzungen geknüpft werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Förderprogramme bleiben ein zentrales Instrument, könnten aber stärker an individuelle Voraussetzungen geknüpft werden.
Bedeutung für Eigentümer und Investoren
Verbände aus der Energie-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft fordern vor allem eines: Planungssicherheit. Viele Investitionsentscheidungen im Gebäudebereich werden auf Zeiträume von zehn, zwanzig oder mehr Jahren getroffen. Häufige Richtungswechsel würden Sanierungsprojekte eher bremsen als beschleunigen.
Auch Kommunen und Versorger treiben derzeit die kommunale Wärmeplanung voran, die eng mit dem GEG verknüpft ist. Diese Planungen sollen durch das neue Gesetz nicht konterkariert, sondern sinnvoll ergänzt werden.
Auch Kommunen und Versorger treiben derzeit die kommunale Wärmeplanung voran, die eng mit dem GEG verknüpft ist. Diese Planungen sollen durch das neue Gesetz nicht konterkariert, sondern sinnvoll ergänzt werden.
Fazit
Das bisherige Heizungsgesetz wird nicht eins zu eins fortgeführt, aber auch nicht ersatzlos gestrichen. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz zeichnet sich ein Neustart mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie ab. Für Eigentümer besteht aktuell kein akuter Handlungszwang, wohl aber die Notwendigkeit, geplante Sanierungen strategisch und langfristig zu betrachten.
Wer Investitionen plant, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig fachlich beraten lassen.
Quelle: Haufe.de
Wer Investitionen plant, sollte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig fachlich beraten lassen.
Quelle: Haufe.de
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